Vor-Verschiebung bzw. Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen
Im Rahmen der neuen externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürichcall_made wurde das Bewilligungs-Verfahren für die Vor-Verschiebung bzw. Fernrprüfungen von Sessions- und Semesterendprüfungen angepasst.
Voraussetzungen / Grunds?tze
- Es besteht kein Anrecht auf Vor-Verschiebung - die Studierenden brauchen das Einverst?ndnis des Hauptexaminators.
- Jede Vor-Verschiebung muss von den Akademischen Diensten bewilligt werden.
- Ohne Bewilligung vorverschoben oder als Fernprüfung abgelegte Prüfungen sind ungültig und werden annulliert.
Akzeptierte Gründe
- Es k?nnen nur wichtige studienspezifische Gründe geltend gemacht werden (insbes. Mobilit?tsaufenthalt, obligatorisches Praktikum).
- Gründe müssen belegt werden.
Modus?nderungen (schriftlich > mündlich)
- Für ETH-Studierende gilt eine sehr restriktive Bewilligungspraxis.
- Für Mobilit?ts-Studierende ("Incomings") ist eine ad?quate mündliche Prüfungszeit erlaubt, sofern sie von der Heim-Universit?t akzeptiert wird.
Verfahren
- Die Studierenden reichen einen Antrag über myStudies ein.
Detaillerte Information
Bewilligung / Mitteilung
- ETH-Studierende müssen darlegen, weshalb die Prüfung nicht in der darauffolgenden Session abgelegt werden kann.
Für die Bewilligung werden auch Kriterien der Verh?ltnism?ssigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigt. - Jeder Entscheid wird den Studierenden und den Haupt-Examinatoren per Mail mitgeteilt.